Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von weiterem Trennungsgeld gegenüber einer verbeamteten Lehrerin für ihren Einsatz als mobile Reserve während eines Schuljahres; Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Berechtigten zum Wohnort
- rewis.io
Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von weiterem Trennungsgeld gegenüber einer verbeamteten Lehrerin für ihren Einsatz als mobile Reserve während eines Schuljahres; Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Berechtigten zum Wohnort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.04.2015 - Au 2 K 14.1794
- VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 976
- DÖV 2016, 489
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
a) § 6 Abs. 4 BayTGV verfolgt den gleichen Lenkungszweck, wie ihn das Bundesverwaltungsgericht für § 6 Abs. 4 TGV herausgearbeitet hat (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.).Dies entspricht dem Lenkungszweck, den das Bundesverwaltungsgericht für § 6 Abs. 4 TGV annimmt (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.).
b) Mit Blick auf den Lenkungszweck des § 6 Abs. 4 BayTGV, den täglich zum Wohnort zurückkehrenden Berechtigten gegenüber dem im Sinn von § 3 BayTGV auswärtig Verbleibenden nicht besser zu stellen, ist eine teleologische Reduktion, wie sie das Bundesverwaltungsgericht für die gleichlautende Bestimmung des § 6 Abs. 4 TGV für erforderlich hält (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.), auch für die (bayerische) Regelung des § 6 Abs. 4 BayTGV geboten.
Es macht daher keinen Sinn, ihn auf eine dahingehende kostengünstigere Alternative zu verweisen (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 22 m. w. N.).
- BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Entgegen der Ansicht des Beklagten rechtfertigt die Möglichkeit des Dienstherrn, die Erstattung von dienstlich veranlassten Mehraufwendungen zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit regelmäßig pauschaliert anzusetzen (BVerwG, U. v. 16.7.1970 - II C 32.68 - BVerwGE 36, 33), es nicht, die Regelung des § 6 Abs. 4 BayTGV uneingeschränkt auf alle Fälle des Absatzes 1 des § 6 BayTGV anzuwenden.Die Dienstreise soll dem Beamten keine besonderen Vorteile, aber auch keine wirtschaftlichen Nachteile verschaffen (vgl. BVerwG, U. v. 16.7.1970 - II C 32.68 - BVerwGE 36, 33).
- BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Wann eine derartige Situation gegeben ist, ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, B. v. 12.11.2009 - 6 PB 17.09 - IÖD 2010, 69 Rn. 31).
- BVerwG, 19.12.1994 - 10 B 4.94
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Das Reisekostenrecht wird neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem aus dem Fürsorgeprinzip hergeleiteten Grundsatz bestimmt, dass (nur) die dienstlich veranlassten notwendigen Mehraufwendungen zu erstatten sind (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.1994 - 10 B 4.94 - juris Rn. 5 m. w. N.; BayVGH, U. v. 21.7.1982 - 3 B 81 A.2280 - ZBR 1983, 268). - BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Es verbietet sich, in einen Verwaltungsakt verbindliche, über den Tenor hinausgehende Entscheidungen hineinzulesen, die dort nicht hinreichend klar zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2014 - 3 C 7.13 - juris Rn. 18). - BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81
Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Denn die Regelungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 bis 4 TGV dienen dazu, diejenigen Mehraufwendungen von der trennungsgeldrechtlichen Erstattung auszunehmen, die nicht dienstlich veranlasst sind, sondern ihre Ursache in der privaten Lebensführung des Beamten haben (vgl. BVerwG, U. v. 29.4.1983 - 6 C 78.81 - BVerwGE 67, 157). - BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 112.79
Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld für einen neu eingestellten …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563
Das rechtfertigt sich aus den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. zum Ganzen BVerwG, U. v. 16.11.1981 - 6 C 112.79 - ZBR 1982, 350).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19
Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische …
Kehrt der Berechtigte dagegen täglich zum Wohnort zurück und ist ihm dies zuzumuten, erweist sich die höhenmäßige Begrenzung des Trennungsgeldanspruchs als nicht sachgerecht; in diesem Fall steht ihm ungekürztes Trennungsgeld zu (ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 10.02.2016 - 5 LB 205/15 -, Juris Rn. 31 f.; Bay. VGH, Urteil vom 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 -, Juris Rn. 27 [zu § 6 Abs. 4 BayTGV a.F.]).Ob eine atypische Sachlage vorliegt, die eine Abweichung von der Regelvermutung rechtfertigt, ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BVerwG…, Beschluss vom 12.11.2009 - 6 PB 17.09 -, Juris Rn. 29, 31; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 -, Juris Rn. 47 [zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Bay-TGV a.F., wonach die tägliche Rückkehr zum Wohnort "[...] in der Regel nicht zuzumuten [ist], wenn die einfache Entfernung zur Wohnung auf der kürzesten verkehrsüblichen Straßenverbindung mehr als 60 km beträgt"]).
Atypische Fallkonstellationen, die es rechtfertigen, von der Regelvermutung abzuweichen, können sich zunächst im Einzelfall daraus ergeben, dass der Betroffene im Vergleich zu anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe im Regelfall wesentlich kürzere Anwesenheitszeiten in der Dienststelle hat und einen beachtlichen Teil seiner wöchentlichen Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz verbringt, wie dies etwa bei Lehrkräften der Fall ist; hier kann es gerechtfertigt sein, die Dreistundenschranke maßvoll nach oben zu korrigieren (Bay. VGH, Urteil vom 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 -, Juris Rn. 48 ff.; Meyer/Fricke/Baetz u.a.;… Reisekosten im öffentlichen Recht, Stand Februar 2020, § 3 TGV Rn. 19;… Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht, Stand August 2013, § 3 TGV Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 4 S 2821/17
Trennungsgeld in Form einer Reisebeihilfe
Aufwendungen, die nicht dienstlich veranlasst sind, sondern ihre Ursache in der privaten Lebensführung des Beamten haben, sind deswegen nicht erstattungsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1983 - 6 C 78.81 -, BVerwGE 67, 157; Bay.VGH, Urteil vom 04.02.2016 - 14 BV 15.1563 -, Juris Rn. 34). - VG Würzburg, 06.07.2016 - W 1 K 14.901
Anspruch auf Trennungsgeld ohne Höchstbetragsberechnung nur bei zumutbarer …
a) Nach ständiger Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist § 6 Abs. 4 TGV nicht anzuwenden, wenn der Trennungsgeldberechtigte täglich zum Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist (…BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - juris Rn. 21;… OVG Lüneburg, U. v. 10.2.2016 - 5 LB 205/15 - juris Rn. 31;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 17.6.2015 - 7 N 9.15 - juris Rn. 4; ebenso BayVGH, U. v. 4.2.2016 - 14 BV 15.1563 - juris Rn. 21 zu § 6 Abs. 4 BayTGV). - VGH Bayern, 09.05.2022 - 24 ZB 21.2599
Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar
Diese Begrenzungsfunktion gewinnt aber nur in dem Maße an Gewicht, in dem der Mehraufwand nicht mehr entscheidend durch die dienstliche Maßnahme, sondern durch Umstände geprägt ist, die ihre Ursache im persönlichen Bereich des Beamten haben (BayVGH, U.v. 4.2.2016 - 14 BV 15.1563 - juris Rn. 43ff.). - VG München, 23.11.2017 - M 17 K 17.3165
Reisekostenerstattung bei Verbindung einer Dienstreise mit einer privaten Reise
Das Reisekostenrecht wird neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem aus dem Fürsorgeprinzip hergeleiteten Grundsatz bestimmt, dass (nur) die dienstlich veranlassten notwendigen Mehraufwendungen zu erstatten sind (BayVGH, U.v. 4.2.2016 - 14 BV 15.1563 - juris Rn. 43 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 19.12.1994 - 10 B 4.94 und BayVGH, U.v. 21.7.1982 - 3 B 81 A.2280 - jeweils juris).